THG Quote

Sichern Sie sich jetzt 200,– € jährlich für Ihr E-Auto!

Umweltbewusst fahren, ganz einfach sparen. Jetzt registrieren und Bonus erhalten.

CO2-Emissionen vermindern, heißt aktiv das Klima schonen – und wird großzügig belohnt. Besonders der Umstieg auf emissionsfreies Fahren zahlt sich für Sie aus: Neben attraktiven Fördermitteln beim E-Autokauf bekommen Sie jetzt mit dem CO2-Bonus ganz einfach Geld fürs Fahren, indem Unternehmen Ihnen Ihre im Straßenverkehr erzielten CO2-Einsparungen “abkaufen”.

Alle Halter von rein batteriebetriebenen Elektrofahrzeugen können ihre Treibhausgasquote verkaufen. Dies gilt sowohl für private und gewerbliche Elektrofahrzeuge und Elektroflotten. Hybrid-Fahrzeuge kommen dabei leider nicht in Betracht. Wir* kümmern uns um den Verkauf und die Vermarktung der THG-Quote für Sie.

Was Sie dafür tun müssen? Registrieren Sie sich in nur wenigen Minuten und erhalten Sie 200, € pro Jahr für Ihr Elektroauto – ohne langwierige Anmeldeprozesse, ohne versteckte Kosten und inklusive Preis- und Auszahlungsgarantie. Sie können wählen, ob Sie Ihre Quoten für ein Jahr oder gleich für drei Jahre abtreten möchten.

Jetzt registrieren und 200,– € im Jahr sichern!

1. Sie registrieren sich

Die Registrierung ist denkbar
einfach: Zunächst benötigen wir
Ihre Kontaktdaten, Konto
-informationen und ein Foto von
Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I.

2. Prämie wird angefordert*

Ihre Eingaben werden geprüft und zur Zertifizierung an das Umweltbundesamt weitergegben. Die Nachweise werden dann an Firmen verkauft, die verpflichtet sind, ihre Emissionen zu reduzieren.

3. Sie erhalten die Auszahlung

Das war’s auch schon! Sie erhalten 200,– € CO2-Bonus für Ihr E-Auto.

FAQ

Wann erhalte ich den CO₂-Bonus?
Der CO2-Bonus wird spätestens 14 Tage nach der Bestätigung des Umweltbundesamts ausgezahlt.
Wie wird der CO₂-Bonus ausgezahlt?
Wir überweisen den CO2-Bonus auf das im Profil hinterlegte Konto.
Welche E-Autos sind berechtigt?
Jeder Halter von rein batterieelektrischen Elektrofahrzeugen kann seine THG-Quote verkaufen. Das gilt sowohl für private als auch für geschäftliche E-Autos und E-Flotten. Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge erfüllen hingegen die Voraussetzungen nicht.
Ist es relevant, ob ich das E-Auto lease?
Nein, es spielt keine Rolle, ob das Elektroauto geleast oder gekauft wurde.
Erhalten Hybridfahrzeuge auch einen Bonus?
Nein, bisher erhalten nur reine Elektroautos (BEV) einen Bonus.
Sind ausschließlich E-Autos berechtigt?
Nein, der Bonus wird auch für andere elektrische Fahrzeuge mit Straßenverkehrszulassung (z. B. Fahrzeugklasse L) ausgezahlt. Halter von E-Rollern, E-Motorrädern und elektrischen Leichtfahrzeugen erhalten ebenso viel wie für ein E-Auto. Bei Kleinklassen sind gültige Zulassungspapiere (ZLB I) eine zwingende Voraussetzung für die Auszahlung.
Muss ich die jährliche Auszahlung versteuern?
In der Regel gelten Prämien als „Einkünfte aus sonstigen Leistungen“ (§ 22 Nr. 3 EStG) und sind steuerfrei. Allerdings besteht eine Freigrenze von maximal 255 Euro. Prämien über 255 Euro müssen voll versteuert werden. Es besteht die Möglichtkeit der steueroptimierten Auszahlung, indem der Bonus auf 255 Euro angepasst wird.
Wie oft kann ich den CO₂-Bonus erhalten?
Solange Sie der Halter des E-Autos sind, können Sie den CO2-Bonus jedes Jahr erhalten. Sie können die THG-Quote für das E-Auto für ein Jahr oder direkt für 3 Jahre abtreten. Eine Verlängerung ist in beiden Fällen unkompliziert möglich.
Wofür werden meine Daten verwendet?
Ihre Daten werden ausschließlich für die Beantragung beim deutschen Umweltbundesamt verwendet und niemals an Dritte weitergeben. Das Umweltbundesamt nutzt sie nur, um die eingesparten Emissionen zu zertifizieren.

*Ein Angebot der co2.auto GmbH, Rosenheimer Straße 145 d, 81671 München