Aktuelle Fördermaßnahmen für Elektrofahrzeuge
- *Der Elektrobonus i.H.v. insgesamt 9.000 € umfasst 6.000 € Bundeszuschuss gemäß den Förderrichtlinie des BMWi zum Absatz von elektrisch betriebenen Fahrzeugen bis zu einem Listenpreis von 40.000 €. Für Autos mit einem Listenpreis über 40.000 Euro liegt der Zuschuss jetzt bei 6.750 €. Für Plug-in-Hybride unter 40.000 € sind es 7.500 €; bei einem Listenpreis über 40.000 Euro sind es 5.625 €. Der Umweltbonus setzt sich zusammen aus einer vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Referat 422, Frankfurter Straße 29–35, 65760 Eschborn, www.BAFA.de, sowie einer vom Hersteller gewährten Prämie. Die Auszahlung des Anteils des BAFA erfolgt erst nach positivem Bescheid des von Ihnen gestellten Antrags. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
- Junge gebrauchte Elektrofahrzeuge, die weder als Firmenwagen noch als Dienstwagen des Ersterwerbers eine staatliche Förderung erhalten haben, sollen die Umweltprämie erhalten. Voraussetzung: Das junge gebrauchte Fahrzeug darf maximal 12 Monate erstzugelassen gewesen sein und darf eine maximale Laufleistung von 15.000 Kilometer aufweisen sowie nachweislich noch nicht durch den Umweltbonus oder eine vergleichbare staatliche Förderung in einem anderen EU-Staat gefördert worden seinUm den maximal förderfähigen Bruttogesamtfahrzeugpreis für junge Gebrauchtfahrzeuge zu bestimmen, werden wegen des typischen Wertverlusts auf dem Wiederverkaufsmarkt 80 Prozent des Listenpreises des Neufahrzeugs (brutto, inklusive Sonderausstattung und ohne Berücksichtigung von Preisnachlässen) angesetzt und der Bruttoherstelleranteil davon abgezogen. Der Kaufpreis des Gebrauchtfahrzeugs darf maximal diesen Schwellenwert betragen.
- Fahrer von reinen E-Autos als Firmenwagen müssen ihre privaten Strecken nur noch pauschal mit einem Viertel der Bemessungsgrundlage versteuern, also 25 Prozent des Bruttolistenpreises, sofern der Fahrzeugpreis unter 40.000 Euro liegt. Hier greift § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Einkommensteuergesetz: maßgeblich ist der inländische Listenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung einschließlich Umsatzsteuer. Mit der neuen Regelung wird der geldwerte Vorteil für die private Nutzung eines Elektrofahrzeuge als Dienstwagen nochmals halbiert. Hybride oder Plug-In Hybride werden wie bisher mit der Hälfte der Bemessungsgrundlage versteuert, also 50 Prozent des Bruttolistenpreises.
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